Noch mehr Sicherheit fürs Wohnen

Juho Nyberg
8. septembre 2017
Gefahrenquellen überall. Bild: jn

Das Leben ist lebensgefährlich. Und davon ausgehend, sollte auch das Wohnen nicht unterschätzt werden. Leidtragende dabei sind aber nicht selten auch Architektinnen, deren Entwürfe beinahe zahllosen Vorschriften genügen müssen. Oft muss der Bauherrschaft erklärt werden, dass etwa das Geländer einfach dort sein muss, weil: Vorschrift. Selbst eine Übernahme der Verantwortung für die gewünschten Konstruktion durch den Bauherren entlässt den Architekten nicht aus der Haftung, er steht sozusagen immer mit einem Bein im Knast – na, zumindest im Gerichtssaal.

Neueste Verschärfung ist die sogenannte SIGAB-Norm SR-002, herausgegeben vom Schweizerischen Institut für Glas am Bau. Sie kommt ab Anfang nächsten Jahres zur Anwendung und dient unserem Schutz. Auf der Basis von in der Grazer Uni-Klinik erhobenen Zahlen (also ein Spital in einer Stadt in Österreich) zu Unfällen mit Glas und Kindern bis 14 Jahren wurde eine Hochrechnung erstellt, wonach in der Schweiz jährlich sage und schreibe über 70 entsprechende Glasunfälle passieren könnten. «In der Schweiz existieren bis heute keine vergleichbaren Zahlen.» räumt das Merkblatt immerhin ein.

In der Umsetzung müssen künftig raumhohe Verglasungen, also auch Balkontüren und Hebe-Schiebefenster, mit Sicherheitsglas ausgestattet werden, konkret mit einer ESG- oder VSG-Lage. In manchen Projekten mag als Einbruchschutz schon ein VSG-Glas geplant sein. Doch neu müssen auch Fenster, die auf Terrassen und Balkone Führen, mit Sicherheitsglas versehen sein.

Anhand eines aktuellen Projektes des Schreibenden ist eine Kostenerhöhung von 10-15% dokumentiert, wenn die neue Norm erfüllt werden muss. Die Vollkaskogesellschaft greift weiter um sich: nichts soll passieren können und besonders will keiner verantwortlich sein.

So wird die Welt sicherer. Bild: Screenshot aus Infoflyer SR-002

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