Raumplanung und Zweitwohnungsinitiative
Am kommenden Wochenende gelangt die Initiative zur Beschränkung von Zweitwohnungen zur Abstimmung. Doch ist mit der Deckelung des Zweitwohnungsanteils auf 20 Prozent wirklich die optimale Lösung gefunden, fragt sich Juho Nyberg.

Der fortschreitende Landverbrauch ist ein gesellschaftlicher und politischer Dauerbrenner. Auf der Webseite zur Landschaftsinitiative wird dem Besucher die sich stetig vergrössernde Siedlungsfläche mit einem Zähler vor Augen geführt. Es besteht kein Zweifel daran, dass dies eines der brennendsten Themen unserer Zeit ist. Erste gelungene Ansätze zur Lösung sind präsentiert und ausgezeichnet worden – hier seien nur die beiden Wakkerpreise 2011 und 2012 erwähnt. Beide zeugen davon, dass auf einer der Gemeinde übergeordneten Ebene gedacht werden kann und muss. Die Initianten der nun zur Abstimmung gelangenden Zweitwohnungsinitiative wollen eine schweizweite Beschränkung des Zweitwohnungsanteils auf 20% festschreiben, ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Regionen.
Das vom Bundesrat als indirekter Gegenvorschlag angeführte revidierte und bereits seit dem 1. Juli 2011 in Kraft stehende Raumplanungsgesetz (RPG) verfolgt die selben Ziele, überlässt jedoch den Kantonen und Gemeinden die Wahl der Mittel, führt aber «zu ergreifende Massnahmen» an: Die Beschränkung der Zahl der Zweitwohnungen, die Förderung der Hotellerie und preisgünstiger Erstwohnungen sowie eine bessere Auslastung der Zweitwohnungen. Explizit sind keine Quoten aufgeführt, sondern die Forderung nach der Sicherstellung eines «ausgewogenen Verhältnisses». Darüber hinaus ist die Rede von der Festlegung jährlicher Kontingente, eines Erstwohnungsanteils, spezieller Nutzungszonen und von Lenkungsabgaben. Kantone und Gemeinden, die die Massnahmen nicht bis 2014 umsetzen, dürfen nach Ablauf dieser Frist gar keine Zweitwohnungen mehr bewilligen.
Den Initianten der Zweitwohnungsinitiative ist das revidierte RPG zu wenig griffig. Sie werfen Bund, Kantonen und Gemeinde vor, der fortschreitenden Erstellung von weiteren Zweitwohnungen nichts Wirkungsvolles entgegen zu setzen. Nun, 2005 hat das Oberengadin mit grosser Mehrheit (71,71% Ja-Stimmen) sich dafür ausgesprochen, zukünftig in ihrer Region jährlich nur noch 12'000 m2 oder rund 100 Wohnungen als Zweit- oder Ferienwohnungen zuzulassen, was einer Reduktion von drei Vierteln entspricht. Die Kantone Bern und Graubünden haben ihre Richtpläne bereits revidiert. Verschiedene Gemeinden des Kantons Graubünden haben besondere Zonen – etwa für Hotels – eingeführt oder erheben Lenkungsabgaben auf Zweitwohnungen und setzen damit bereits viele der vom Bund vorgeschlagenen Instrumente erfolgreich um.
Bei Annahme der Initiative dürften in Graubünden 136 der insgesamt 175 Gemeinden keine weiteren Zweitwohnungen errichten. Ob damit die Nachfrage nach Zweitwohnungen jedoch erstickt werden würde, bleibt zweifelhaft. Wenn sich das Angebot bei gleichbleibender Nachfrage verknappt, ist vielmehr mit steigenden Preisen zu rechnen. Günstiger Wohnraum für Einheimische entsteht dadurch jedenfalls nicht. Um die – angenommene — anhaltende Nachfrage nach Zweitwohnungen befriedigen zu können, müsste in die Gemeinden ausgewichen werden, welche die Quote von 20% noch nicht erreicht haben. Das Resultat wäre also eine Verlagerung der Bautätigkeit in Regionen und Gemeinden, die bislang noch nicht davon betroffen waren und eine Ausbreitung des «Siedlungsbreis», den die Initiative eigentlich bekämpfen möchte, hält sie doch in ihrem Argumentarium die Bergwelt – berechtigterweise — für schützens- und erhaltenswert.
Sollte die Initiative nicht angenommen werden, würde weiterhin mit dem Werkzeugkasten des Raumplanungsgesetzes gearbeitet werden. Nach Ablauf der Frist zur Umsetzung könnte 2014 eine erste Bilanz gezogen und die Wirksamkeit der gewählten Massnahmen beurteilt werden. Die raumplanerische Strukturierung der einzelnen Regionen in Tourismuszentren und ländliche Gebiete wäre weiterhin möglich. Ebenso die gezielte Förderung von preisgünstigen Erstwohnungen oder der Hotellerie durch Lenkungsabgaben auf Zweitwohnungen oder die Koppelung von Erst- und Zweitwohnungen, womit vielen Investoren ein Anreiz zur Erstellung von Wohnungen für Ortsansässige geschaffen wird. jn
Weiterführende Informationen zum Thema
Bundesamt für Raumentwicklung: Anpassung des Raumplanungsgesetzes
Webseite Zweitwohnungsinitiative
Webseite Wirtschaftsforum Graubünden
Webseite Schweizer Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete
Tagesschau SF: Unterschiedliche Rezepte gegen übermässigen Zweitwohnungsbau
Walliser Bote: Bellwald mit höchstem Anteil an Zweitwohnungen
Tages Anzeiger: Bund gegen starre Quoten für Zweitwohnungen
NZZ: «Das ist keine Initiative für Erstwohnungen»
Engadiner Post: Tiefere Quoten, ähnliche Probleme




