Qualität – nicht ohne Fachperson!

Manuel Pestalozzi
19. Oktober 2018
Bild: Manuel Pestalozzi

Das Baukollegium gibt es in der Stadt Zürich seit 1896. Seine Aufgabe wird in einer aktuellen Medienmitteilung der Stadt wie folgt zusammengefasst: Es nimmt Stellung zu Bau- und Planungsvorhaben sowie zu städtebaulichen Konzepten und Leitbildern, wenn ihre Bedeutung es erfordert oder wenn diese zu grundsätzlichen Fragen Anlass geben. Anlass für die Medienmitteilung ist die Wahl fünf neuer, externe Mitglieder für die Legislaturperiode 2018–2022 durch den Stadtrat: Architekt Roger Boltshauser, Landschaftsarchitekt Matthias Krebs sowie Charles Pictet, Jórunn Ragnarsdóttir und Ingemar Vollenweider, die alle Architekturbüros besitzen oder mitbesitzen.
 
Auch die Denkmalpflegekommission berät den Stadtrat. Sie gibt Sie gibt Empfehlungen zu Unterschutzstellungen oder Entlassungen aus dem Inventar ab, beurteilt grössere Umbauprojekte und nimmt Stellung zu denkmalpflegerischen Grundsatzfragen. Hier stossen neu Architekt Roger Diener und Erika Fries dazu. Weshalb diese beiden hier unten und nicht im obigen Abschnitt stehen oder einige von oben in den Denkmalpflegeabschnitt wechseln, ist spontan nicht erkennbar.
 
Spielt es eine Rolle? Schwer zu sagen, denn wer nicht eingeweiht ist, hat keinen Schimmer, wie sich der Einfluss dieser beratender Gremien auf die baulichen Ereignisse in der Stadt auswirkt. Dies ahnte offenbar einst auch der Stadtrat. 2004 lud das Hochbaudepartement Anfang Jahr die Medien zu einer der sonst nicht öffentlichen Sitzungen des Baukollegiums ein. Die NZZ berichtete und wies auch auf die Publikation «Zürichs Baukollegium» (ISBN 3-905384-07-8) hin, die käuflich erworben werden konnte. Auch wenn man das Druckwerk nicht kennt, ist es doch klar, worum es geht: die Qualität, die sich ohne Expertinnenmeinung nicht verbriefen, versiegeln oder zertifizieren lässt.
 
Wer auf dieser Ebene über «die Eliten» vom Leder ziehen will, hat bei den geschilderten Umständen ein ziemlich leichtes Spiel, wobei man sich die Debatten und Argumente auch schon so gut vorstellen kann. Etwas Sorge bereitet die (von der Politik mitgeformte) Deutungshoheit der Fachgremien jenen, welche sich mit «qualitätssichernden Regelwerken» auseinandersetzen müssen. Dazu erschien zufälligerweise eben in der Solothurner Zeitung ein Bericht, in dem ein Baujurist das neue Zonenreglement der Mittelland-Stadt kritisiert. Dabei geht es grundsätzlich um die Frage, wie sehr die von Expertinnen und Experten beratenen staatlichen Autoritäten in die Entscheidungsfreiheit Einzelner eingreifen können – im Namen des Gemeinwohls, notabene.

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