Richtig reguliert

Juho Nyberg
11. September 2014
Damit sich zukünftig mehr solche Perspektiven bieten: der Gegenvorschlag des Regierungsrates Zürich. (Bild: jn)

Neben sehr populistischen und nicht zielführenden Initiativen gibt es aber auch vernünftige Vorstösse, etwa den am 28. September im Kanton Zürich zur Abstimmung vorliegenden Gegenvorschlag des Regierungsrates, über dessen Entstehung an dieser Stelle bereits berichtet worden ist. Dieser wurde auf eine eingereichte SP-Initiative hin ausgearbeitet und präsentiert sich als ausgeglichene und praktikable Lösungsmöglichkeit mit Ermessesnspielraum: Gemeinden sollen Mehrausnützungen von Grundstücken zulassen dürfen und dafür einen Teil der realisierten Wohnungen für «kostengünstige» Vermietung beanspruchen. Entgegen genossenschaftlichen Wohnungen sind solche «preisgünstigen« nicht an die Kostenmiete gebunden, sondern die Mieten «orientieren sich an den Investitionskosten» und ermöglichen den Investorinnen dadurch eine «angemessene Rendite». So steht es tatsächlich im Vorschlag zur Änderung der entsprechenden Paragrafen im PBG, wie aus der Abstimmungszeitung hervorgeht.

Damit ist einwandfrei belegt, dass die Argumente der Gegenseite falsch respektive (absichtlich?) ungenau sind. Es geht hier mitnichten weder um die Verteuerung von Wohnraum noch um eine Bevormundung von Hauseigentümern oder eine Überregulierung. Unter der Wahrung der Gemeindeautonomie werden einzig auf kantonaler Ebene Rahmenbedingungen geschaffen, um auch auf dem Wohnungsmarkt einigermassen demokratische Verhältnisse zu wahren - oder je nach Standpunkt zu schaffen.

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