Honorarempfehlungen – ein Jahr danach

Juho Nyberg
21. juin 2018
Wie soll geistige Arbeit angemessen entlöhnt werden? Bild: jn

Bis vergangenen Sommer waren die aktuellen Honorarempfehlungen der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) wohl in jedem Planungs- und Architekturbüro zu finden. Als Referenzgrösse für die Honorierung von Leistungen im öffentlichen wie im privaten Bereich hatte sich das alljährlich neu aufgelegte Dokument in über zehn Jahren zu einem bewährten Instrument entwickelt, mit allseitiger Akzeptanz – beinahe. Denn bereits im Jahre 2015 hatte die Wettbewerbskommission (WEKO) gemahnt, die Honorarempfehlungen seien eine «kartellrechtlich unzulässige horizontale Wettbewerbsabrede», weshalb von Planenden also nicht tatsächlich konkurrierende Offerten erarbeitet würden. Eine Arbeitsgruppe mit Mitgliedern von KBOB sowie der Planungs-Berufsvereine SIA und usic machte sich im gleichen Jahr an die Arbeit, um eine konforme Ordnung zu entwickeln. Dennoch kam es zur Androhung eines Verfahrens durch die WEKO und als Konsequenz zum Rückzug der Honorarempfehlungen 2017.

Empfehlung ohne Zahlen
Trotz des Rückzugs publizierte die KBOB eine neue Empfehlung für das aktuelle Jahr. Das am 11. Dezember 2017 veröffentlichte Dokument sieht seinem Vorgänger zum Verwechseln ähnlich, alleine, es fehlen die monierten maximalen Ansätze. Eine abstrakte Empfehlung also. Zugleich stand nach wie vor einleitend: «Im offenen, selektiven sowie im Einladungsverfahren werden die Honorare im wirtschaftlichen Wettbewerb unter den Anbietern ermittelt». Die Schwierigkeit bei Planerleistungen jedoch ist, dass es sich um eine intellektuelle Dienstleistung handelt, die nicht rein tabellarisch über den Preis bewertet werden sollte.

Mit vereinten Kräften
Um diese Unterscheidung von gewöhnlichen Waren und Dienstleistungen zu intellektuellen besser herauszuarbeiten, entstand Ende 2015 die Allianz für ein fortschrittliches öffentliches Beschaffungswesen AföB. Unter dem Co-Präsidium von Bernhard Berger (usic) und Stefan Cadosch (SIA) sind derzeit 22 Verbände mit zusammen mehr als 36'000 Mitgliedern vereint. Die AföB «setzt sich  für ein Beschaffungsrecht ein, das auch im Bereich der intellektuellen Dienstleistungen einen echten Preis-Leistungs-Wettbewerb ermöglicht», so die Selbstbeschreibung auf der Webseite. Die äusseren Umstände, die zur Gründung der AföB führten, sind zum einen die unterschiedlich geregelten Beschaffungsrichtlinien von Bund (BöB/VöB) und Kantonen (IVöB), die teilweise erheblich voneinander abweichen – in bester föderalistischer Manier . Zum anderen wurde bereits im Jahr 2012 das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen der Welthandelsorganisation (WTO-GPA) umfangreich revidiert. In Folge dessen soll das öffentliche Beschaffungsrecht von Bund und Kantonen einer Totalrevision unterzogen werden, nicht zuletzt, um die Änderungen des WTO-Abkommens in nationales Recht zu überführen. Bei der Gelegenheit soll zudem eine grösstmögliche Harmonisierung zwischen Bund und Kantonen angestrebt werden. Es greifen als zwei Themenbereiche ineinander: die vorgeblich unzulässige, weil kartellbildende Honorarordnung und die totale Revision des Beschaffungsrechts.

Was ist das Wert? Bild:jn

Neubewertung von Planerleistungen
Von Seiten der Planer und der AföB als ihr Fürsprecher bot die anstehende Totalrevision Gelegenheit, eine grundlegende Neubewertung der intellektuellen Dienstleistungen im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen zu erwirken, die im besten Fall auch zu einer generellen neuen Betrachtungsweise unserer täglichen Arbeit führen oder zumindest einen Diskurs über die Leistungen in Gang bringen kann. Ob öffentliche oder private Bauherren – zu oft wird verkannt, dass das Ergebnis eines Planungsprozesses nicht bloss einen Steinwurf vom Ausgangspunkt entfernt liegt, sondern dass ein langer, oft steiler und kurvenreicher Weg diese beiden Punkte miteinander verbindet. Er muss begangen werden und bedingt einen möglichst ortskundigen und erfahrenen Führer – den Planer – soll die Gefahr, von der Strecke abzukommen, gebannt werden.
 
Die AföB sprach sich dezidiert für die Harmonisierung der Vergabeverfahren aus, um auch auswärtigen Anbietern eine faire Chance und damit einen fairen und offenen Wettbewerb zu ermöglichen. Des Weiteren sei die bereits erwähnte Neubewertung von intellektuellen Leistungen zwingend, die mit einer geringeren Gewichtung des Preises bei Ausschreibungen einher gehen muss.

Es hat sich gelohnt
Diese Anstrengungen haben nun erste positive Resultate gebracht. Bereits Ende Januar dieses Jahres hatte die nationalrätliche Wirtschaftskommission (WAK-N) den Anliegen der AföB zugestimmt, einerseits die Plausibilisierung von Angeboten in die Zuschlagskriterien aufzunehmen und andererseits ungewöhnlich tiefe Angebote einer besonderen Überprüfung zu unterziehen. Dazu ist es der AföB gelungen, ihr Kernanliegen einzubringen: Bezüglich des Zuschlags wurde im März nach zähem Ringen der Ausdruck «vorteilhaftestes Angebot» in den entsprechenden Gesetzestext aufgenommen.
 
Am 13. Juni ist nun der Beschluss des Nationalrats gefallen: Der Vorschlag der Kommission wurde mit grossem Mehr angenommen, die AföB und alle beteiligten Verbände zeigten sich entsprechend hocherfreut. Mit der Plausibilisierung als neues Zuschlagskriterium wird mehr Transparenz geschaffen, sollen doch zukünftig auch Zeitaufwand und Qualifikation des Personals überprüfbar deklariert werden.

Intellektuelle Arbeit kann in fast jeder Umgebung geleistet werden. Bild:jn

Keine Richtwerte
Einen Ersatz für die Honorarempfehlungen wird es wohl in der alten Form nicht mehr geben. Doch mit der überarbeiteten Version des Beschaffungsrechts wurde möglicherweise ein viel fundamentaleres Thema aufgegriffen und in ein neues Licht gestellt: die Qualität der Planerleistungen nicht als einfache Ware, sondern als Ergebnis eines intellektuellen Prozesses anzusehen, als eine geistige Leistung, die auch entsprechend gewürdigt werden soll – gesellschaftlich wie auch finanziell. Wenn diese Betrachtungsweise sich etabliert, werden auch Honorarverhandlungen in einem neuen Rahmen stattfinden können.

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