Schutz durch Gerichtsbeschluss

Elias Baumgarten
5. février 2019
Gestritten wurde um die Bauten im linken oberen Viertel des Fotos. Bild: Zürcher Heimatschutz

Die Häuser der ersten zwei Bauetappen des Gartenstadt-Quartiers am Friesenberg in Zürich, die in den 1920er-Jahren errichtet wurden, gelten als schweizweit einzigartige Pionierbauten. Trotzdem wollte der Zürcher Stadtrat der Familienheim-Genossenschaft gestatten, sie abzureisen und gegen eine dichtere Bebauung zu ersetzen. Hauptargument dabei war, dass eine Sanierung der Altbauten teurer als ihr Ersatz wäre, was die Mieten signifikant erhöhen könnte. 

Der Zürcher Heimatschutz reichte dagegen Klage ein – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht gab seinem Rekurs in allen Punkten recht. Die ersten beiden Bauetappen sind demnach wertvoll und zu erhalten. Die Stadt muss sie unter Schutz stellen. Für den Heimatschutz ist das Urteil richtungsweisend: Auch künftig ginge der Erhalt bedeutender Baudenkmäler vor den privaten Interessen der Eigentümer, so liess man in einer Mitteilung verlauten.

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