Marschhalt beim Konvikt gefordert

Manuel Pestalozzi
29. giugno 2018
Studie in Grau. Foto des Konvikts oberhalb von Chur aus dem Jahr 1973. Bild: ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv / Fotograf: Schmid, Josef

Eine Allianz aus «Schweizer Dachorganisationen der Ingenieure, Architekten, Innenarchitekten, Gestalter» und dem Bündner Heimatschutz fordert von der Bündner Regierung, in Sachen Konvikt-Renovation einen unverzüglichen Marschhalt einzulegen, um die Zerstörung eines kantonseigenen Baudenkmals von nationaler Bedeutung zu verhindern. BSA, SIA, SWB, VSI und besagter Heimatschutz haben sich am 12. Juni 2018 von den Kantonsverantwortlichen und den Projektverfassern über die geplanten Baumassnahmen am Churer Konvikt ins Bild setzten lassen.
 
Im Allgemeinen steht die Allianz dem Projekt positiv gegenüber. Trotzdem sieht sie Anlass zu Besorgnis, weil offenbar ein Charakterverlust droht: Leider finde der bei einem so hochkarätigen Gebäude wie dem Konvikt angezeigte denkmalpflegerische Ansatz keine konsequente Anwendung, wird moniert. Negativ falle etwa der Totalersatz der Fenster und der damit zusammenhängende Ausbau der Haustechnik auf.
 
Gänzlich unverständlich ist für die genannten Verbände die geplante Kompletterneuerung der Zimmer für die Bewohnerinnen und Bewohner. Sie lasse jegliche Sensibilität gegenüber dem Baudenkmal vermissen. Die von Otto Glaus subtil detaillierten und bis hin zur Möblierung ganzheitlich gedachten «Wohnzellen» drohe das Schicksal gesichtsloser Allerweltsräume ohne jeden Bezug zum übrigen Gebäude.
 
Wegen dieser Kritikpunkte wird die Regierung des Kantons Graubünden aufgefordert, bei der Renovation des Konvikts einen Marschhalt einzulegen, auf der Grundlage eines (noch fehlenden) denkmalpflegerischen Gesamtkonzeptes eine Überarbeitung des Projektes einzuleiten und die Arbeiten von einem Gremium externer Fachleute mit denkmalpflegerischem Leistungsausweis begleiten zu lassen. Angezeigt sei ein klares Bekenntnis zur Schutz- und Erhaltenswürdigkeit der Gebäudeanlage. Die (bislang unterlassene) Unterschutzstellung des Komplexes würde die Allianz als ein solches Signal wahrnehmen. Der Bündner Heimatschutz hat in einer Medienmitteilung die Argumente für die Intervention formuliert.

Das begehbare Dach ist als grosser Stadtbalkon angelegt, wie diese Aufnahme aus dem Jahr 1973 zeigt. Bild: ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv / Fotograf: Schmid, Josef

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