Aushöhlung verboten

Elias Baumgarten
10. März 2019
Auch das Innere dieses Bauernhauses in Regensdorf ist schützenswert. Bild: PD

Die Gemeinde Regensdorf hatte mit dem Eigentümer des alten Bauernhauses an der Affolternstrasse 27 einen Schutzvertrag geschossen, welcher es jenem gestattete, das alte Gebäude innen völlig umzukrempeln und auszukernen. Zur Auflage wurde ihm lediglich gemacht, die Hülle des Baus zu erhalten. Dabei stammen viele konstruktive Elemente des Objekts, wie etwa die Bohlenständerkonstruktion und der Dachaufbau, aus dem 16. Jahrhundert. Darum rekurrierte der Zürcher Heimatschutz gegen den Vertrag. Vor Gericht erhielten er in der vergangenen Woche vollumfänglich recht. Für die Gemeinde gab es dagegen einen kräftigen Rüffel. Sie habe, so liest man im Urteil, die Schutzwürdigkeit «ungenügend abgeklärt». 

Wiederholungsfall

Nicht zum ersten Mal wird die Gemeinde Regensdorf damit für ihren Umgang mit historischer Bausubstanz gerügt. 2016 setzte es bereits einen Verweis von der Kantonalen Baudirektion. Gestritten wurde damals um den Abriss des Hauses Fröschegrueb. Jenes war aufgrund seines miserablen Zustands abgebrochen worden, aus dem eine Gefährdung resultiert hatte. Danach warf man der Gemeinde vor, die «systematische Vernachlässigung» durch die Eigentümerschaft, welche offen einen Ersatzneubau anstrebte, geflissentlich ignoriert beziehungsweise gar wohlwollend toleriert zu haben. Stattdessen hätte sie einschreiten und sich für den Schutz des Bauwerks einsetzen müssen. Deshalb sei der Verfall des historischen Hauses überhaupt soweit vorangeschritten, dass es nicht mehr zu erhalten war.

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