Flächen verschlingender Verkehr

Inge Beckel
23. November 2015
Betroffen ist die Liegenschaft an der Ecke Hohl- und Seebahnstrasse, links des Eisenbahntrassees. Bild: map.search.ch.

So meldete die Stadt Zürich in einer Pressemitteilung von letzter Woche. Im Zusammenhang mit der Westumfahrung, respektive den dazu gehörenden Flankierenden Massnahmen, muss die Liegenschaft Seebahnstrasse 269 / Hohlstrasse 147 zugunsten eines neuen Verkehrsknotens abgebrochen werden. Insbesondere gehe es um Lastwagen mit Anhängern, die ohne den geplanten Ausbau den Knoten nicht befahren könnten, ohne weitere Fahrspuren zu blockieren, heisst es dazu.

Südwestlich der betroffenen Liegenschaft findet man den bekannten Erismannhof, erbaut 1928 durch die Architekten Kündig & Oetiker. Fünf Blöcke mit insgesamt 169 Wohnungen spannen dort einen grosszügigen Innenhof auf. Die Siedlung, die ihrerseits im Eigentum der Stadt Zürich steht, wurde 1991 renoviert und gleichzeitig unter Schutz gestellt.

Die nun zum Abbruch bestimmte nördliche Liegenschaft ist nicht Teil des Erismannhofs. Wie sich jedoch die doch beachtliche Vergrösserung des Verkehrsknotens zugunsten des MIV auf die Siedlung auswirken mag, wird sich weisen – dies sowohl unter städtebaulichen Aspekten wie bezüglich Lärmbelastung.

Die Einsprache des Noch-Eigentümers gegen das Projekt lehnte der Stadtrat 2007 ab, das Bundesgericht bestätigte 2010 den Entscheid. Nach dem letzten Entscheid aus Lausanne zur Höhe der Entschädigungssumme geht die Baute nun Ende Monat, am 30. November 2015, ins Eigentum der Stadt über. Die darin lebenden Bewohnerinnen und Bewohner könnten bis zum Abbruch verbleiben – mietfrei, nur die Nebenkosten seien zu zahlen. Der Abbruch erfolgt voraussichtlich im Sommer 2016.

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