Klinikum 2 nahm Hürde

Manuel Pestalozzi
26. Oktober 2016
Bild: Universitätsspital Basel

Das neue Klinkum 2 des Universitätsspitals Basel-Stadt ist ein Ersatzneubau am Petersgraben. Der Entscheid der Jury für den Wettberwerbsentwurf von Giuliani Hönger AG löste in Basel vor drei Jahren leidenschaftliche Debatten aus. Prominentester Kritiker war Jacques Herzog. Herzog & de Meuron hatte sich ebenfalls am Wettbewerb beteiligt. Es gab sogar einen Vorstoss im Grossen Rat, mit der Forderung, man solle den Wettbewerb wiederholen, respektive den beiden erstplatzierten Teams (Giuliani Hönger und Herzog & de Meuron) die Möglichkeit geben, ihre Projekte nochmals zu überarbeiten und der Jury vorzulegen.
 
Stein des Anstosses war primär der geplante Bettenturm. Seine Gegner fanden, ein Hochhaus sei an diesem Standort nicht angemessen. Das Kantonsparlament hatte den Bebauungsplan für das Projekt aber 2015 mit 75 gegen 7 Stimmen gutgeheissen. Gesundheitspolitische Argumente gewichtete es höher als den Schutz der historischen Stadtsilhouette. Die Gegnerschaft verzichtete auf ein Referendum, beschritt aber den Rechtsweg, weil das Projekt benachbarte Denkmäler beeinträchtige, insbesondere die mittelalterliche Predigerkirche und das Barockschloss Markgräflerhof.
 
Wie die Basler Zeitung in einem Artikel nun mitteilt, gründet die Rückweisung des Gerichtes primär auf dem Zeitpunkt der Rekurse gegen den Bebauungsplan. Kritik wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs und ausgebliebener Aussteckung des Projektes sei nach dem Parlamentsbeschluss zu spät eingebracht worden, heisst es. Ausserdem habe die kantonale Denkmalpflege das Projekt eng begleitet. Dieses sei bei der Interessenabwägung Spitalnutzung-Denkmalschutz «absolut zulässig» rapportiert die BAZ die Beurteilung der genannten gerichtlichen Instanz.
 
Das Urteil kann noch weitergezogen werden. Ob dies geschieht, ist noch nicht bekannt. So liegt beim Klinikum 2 ein Baubeginn im Jahr 2018 im Rahmen des Möglichen.

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